Kündigung Hausarztvertrag Aok


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FAQ Kündigung Hausarztvertrag Aok

Frage 1: Wie kann ich meinen Hausarztvertrag bei der AOK kündigen?
Um Ihren Hausarztvertrag bei der AOK zu kündigen, müssen Sie einen formlosen schriftlichen Kündigungsantrag an die AOK senden. In diesem Antrag geben Sie Ihren Namen, Ihre Versichertennummer und den Grund für die Kündigung an. Die AOK wird dann die Kündigung bearbeiten und Ihnen eine schriftliche Bestätigung zusenden.
Frage 2: Gibt es eine Kündigungsfrist für den Hausarztvertrag?
Ja, für die Kündigung des Hausarztvertrags bei der AOK gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende. Das bedeutet, dass Ihre Kündigung spätestens drei Monate vor dem nächsten Quartalsende bei der AOK eingegangen sein muss.
Frage 3: Kann ich auch fristlos kündigen?
Ja, in bestimmten Ausnahmefällen ist eine fristlose Kündigung möglich. Dazu gehören beispielsweise ein Umzug in einen anderen Versicherungsbereich oder die Aufnahme einer Arbeitsstelle im Ausland. In solchen Fällen sollten Sie sich direkt mit der AOK in Verbindung setzen und Ihren besonderen Kündigungsgrund darlegen.
Frage 4: Bekomme ich eine Bestätigung über meine Kündigung?
Ja, nachdem die AOK Ihren Kündigungsantrag bearbeitet hat, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über Ihre Kündigung. In dieser Bestätigung werden der Termin der Kündigung sowie weitere relevante Informationen aufgeführt.
Frage 5: Was passiert mit meinem Hausarztvertrag nach der Kündigung?
Nach der Kündigung Ihres Hausarztvertrags bei der AOK haben Sie die Möglichkeit, einen neuen Hausarzt auszuwählen oder den Hausarztvertrag ganz aufzulösen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, einen neuen Hausarztvertrag abzuschließen.
Frage 6: Kann ich zurück zu meinem alten Hausarzt wechseln?
Ja, nach der Kündigung des Hausarztvertrags bei der AOK steht es Ihnen frei, wieder zu Ihrem alten Hausarzt zurückzukehren. Sie sollten jedoch beachten, dass Sie gegebenenfalls erneut einen Hausarztvertrag abschließen müssen.
Frage 7: Kann die AOK meinen Hausarztvertrag kündigen?
Ja, die AOK kann Ihren Hausarztvertrag unter bestimmten Umständen kündigen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie gegen Ihre vertraglichen Pflichten verstoßen haben oder wenn Ihr Hausarzt die Qualitätskriterien des Vertrags nicht erfüllt.
Frage 8: Kann ich den Housearztvertrag während eines laufenden Quartals kündigen?
Ja, grundsätzlich können Sie Ihren Hausarztvertrag auch während eines laufenden Quartals kündigen. Die Kündigung wird dann zum nächsten Quartalsende wirksam.
Frage 9: Was passiert mit laufenden Behandlungen nach der Kündigung des Hausarztvertrags?
Nach der Kündigung des Hausarztvertrags bei der AOK können laufende Behandlungen noch bis zum Ende des laufenden Quartals fortgesetzt werden. Ab dem nächsten Quartal müssen Sie dann Ihre Behandlungen bei einem neuen Hausarzt oder in einer anderen Praxis fortsetzen.
Frage 10: Wie lange dauert die Bearbeitung meiner Kündigung?
Die Bearbeitung Ihrer Kündigung durch die AOK kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Sie erhalten jedoch innerhalb kurzer Zeit eine Eingangsbestätigung Ihrer Kündigung.
Frage 11: Kann ich die Kündigung auch persönlich bei der AOK abgeben?
Ja, Sie können Ihre Kündigung auch persönlich bei Ihrer örtlichen AOK-Geschäftsstelle abgeben. In diesem Fall erhalten Sie eine sofortige schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung.
Frage 12: Welche Unterlagen benötige ich für die Kündigung meines Hausarztvertrags?
Für die Kündigung Ihres Hausarztvertrags bei der AOK benötigen Sie in der Regel keine zusätzlichen Unterlagen. Ein formloser schriftlicher Kündigungsantrag mit Ihren persönlichen Daten sowie dem Grund für die Kündigung ist ausreichend.
Frage 13: Kann ich meine Kündigung widerrufen?
Ja, bis zur endgültigen Bearbeitung Ihrer Kündigung können Sie diese widerrufen. Dazu setzen Sie sich am besten direkt mit der AOK in Verbindung und geben Ihren Widerruf schriftlich oder telefonisch bekannt.
Frage 14: Was passiert, wenn ich vergesse meinen Hausarztvertrag zu kündigen?
Wenn Sie vergessen, Ihren Hausarztvertrag bei der AOK fristgerecht zu kündigen, läuft der Vertrag automatisch weiter. Sie bleiben dann weiterhin bei Ihrem aktuellen Hausarzt versichert.
Frage 15: Kann ich meinen Hausarztvertrag bei der AOK auch telefonisch kündigen?
Nein, eine telefonische Kündigung des Hausarztvertrags ist bei der AOK nicht möglich. Die Kündigung muss schriftlich oder persönlich erfolgen.
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Wir hoffen, dass wir Ihre Fragen zur Kündigung Ihres Hausarztvertrags bei der AOK umfassend beantworten konnten. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




Vorlage Kündigung Hausarztvertrag Aok

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Hausarztvertrag bei der Aok zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Grund für die Kündigung:

Ich möchte meinen Hausarzt wechseln, da ich mit der aktuellen Betreuung nicht zufrieden bin.

Kündigungsfrist:

Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Quartalsende. Daher bitte ich Sie, meine Kündigung zum Ende des laufenden Quartals zu berücksichtigen.

Kündigungstermin:

Bitte kündigen Sie meinen Hausarztvertrag zum [Datum einfügen]. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung des Kündigungstermins.

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Rückgabe der Versichertenkarte:

Ich werde meine Versichertenkarte persönlich in Ihrer Geschäftsstelle vorbeibringen bzw. per Post an Sie zurückschicken. Bitte teilen Sie mir mit, welchen Weg Sie bevorzugen.

Weitere Informationen:

  • Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt dieser Kündigung.
  • Ich bitte um die Herausgabe meiner gesamten Patientenakte an meinen neuen Hausarzt.
  • Sollten noch offene Abrechnungen meinerseits ausstehen, teilen Sie mir diese bitte mit, damit ich sie umgehend begleichen kann.
  • Falls es weitere Dokumente gibt, die von mir ausgefüllt werden müssen, lassen Sie es mich bitte wissen.

Vielen Dank für Ihre mühevolle Betreuung und Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]



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